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Folienvorträge und Urheberrecht

Was benötigt die DGVS von Autoren, um die Folien rechtssicher in der DGVS Online-Tauschbörse veröffentlichen zu können?

Erstellte Vorträge sind als sogenannte Sammelwerke urheberrechtlich geschützt. Der Autor ist und bleibt also Urheber, auch wenn er eine Vergütung erhält.

Die DGVS stellt in die Online Tauschbörse ausschließlich Folien ein, für die die Autoren eine entsprechende Nutzungsfreigabe erteilt haben.

 

So können Sie sicher sein, unbedenklich eine Nutzungsfreigabe erteilen zu können

Eigene Gedanken:

  • Sie sind Urheber und dürfen frei verfügen.

Selbst erstellte Grafiken:

  • Sie sind Urheber und dürfen frei verfügen.

Nicht selbst erstellte Grafiken / Fotos / Texte:

  • Neue Rechtslage seit 01. März 2018: Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG / §60a UrhG ist in Kraft getreten:
  • „Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden für Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung…..“
  • Die DGVS vertritt die Auffassung, dass dieser Passus auch auf die Online-Tauschbörse Anwendung findet:
  • Ihr Vortrag dient der Veranschaulichung in der Lehre
  • Die DGVS ist eine Einrichtung der sonstigen Aus- und Weiterbildung
  • Die Online-Tauschbörse richtet sich einen begrenzten Teilnehmerkreis, sie ist nicht öffentlich zugänglich

 

Fazit: Aufgrund der neuen Rechtslage seit 01. März 2018 dürfen unsere Autoren in gewissem Umfang „fremde“ Abbildungen und Grafiken in ihre Folien einbauen ohne vorherige Zustimmung des Rechtsinhabers.